Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pflegekreuz GmbH –
Dienstleistungsmodell Mittelfranken
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für Patienten, die in Mittelfranken und Schwaben Assistenzleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach dem Dienstleistungsmodell beantragen.
2. Dienstleistungen
2.1 Pflegekreuz erbringt Assistenzleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets auf Basis des Dienstleistungsmodells. Dabei handelt es sich um Leistungen der Eingliederungshilfe und/oder Hilfe zur Pflege, die individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt werden.
2.2 Die Art, der Umfang und die Zeiten der Leistungserbringung richten sich nach dem mit dem Patienten geschlossenen Dienstleistungsvertrag und dem genehmigten Budget.
2.3 Pflegekreuz stellt geeignetes Assistenzpersonal, das im Auftrag des Patienten tätig wird. Pflegekreuz übernimmt die Dienstplanung, Personalführung und Abrechnung gegenüber dem Patienten oder dem zuständigen Kostenträger.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags und der Budgetvereinbarung am Ende des Antragsverfahrens zustande.
3.2 Mit Beauftragung bestätigt der Patient, die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
4. Sicherheitsleistung
4.1 Zur Absicherung des Bearbeitungsaufwands vor Beginn der Leistungserbringung erhebt Pflegekreuz eine rückzahlbare Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 €. Diese Sicherheitsleistung wird ausschließlich bei vollständiger Mitwirkung des Patienten nach der Vorbereitung und Durchführung des Budgetverfahrens zurückerstattet. Der Ausgang des Verfahrens ist für die Rückzahlung nicht relevant.
4.2 Die Sicherheitsleistung stellt keine umsatzsteuerpflichtige Vergütung dar. Eine Rechnung im steuerlichen Sinn wird nicht ausgestellt.
4.3 Erst mit erfolgreichem Eingang der Sicherheitsleistung beginnt die Bearbeitung des Antrages.
5. Hinweis zur Mitwirkungspflicht Die Rückerstattung der Sicherheitsleistung setzteine aktive Mitwirkung voraus. Dazu gehören insbesondere:aktive Mitwirkung voraus. Dazu gehören insbesondere:
• das fristgerechte Zurücksenden von Formularen und Fragebögen,
• das Einreichen aller angeforderten Unterlagen (z. B. Bescheide, Gutachten, ärztliche
Atteste),
• die Teilnahme an der Bedarfsermittlung,
• die Erreichbarkeit für Rückfragen,
• die Unterschrift unter notwendige Unterlagen,
• das Erscheinen zu Begutachtungen oder behördlichen Terminen.Bei mehrfacher Verzögerung, Nichtantwort, Verweigerung oder Abbruch der Zusammenarbeit behalten wir uns vor, die Sicherheitsleistung einzubehalten, um entstandene Aufwände zu decken.
6. Rückerstattung der Sicherheitsleistung
6.1 Die Sicherheitsleistung wird zurückerstattet, wenn der Patient seine Mitwirkungspflichten vollständig und fristgerecht erfüllt hat.
6.2 Eine Erstattung erfolgt unabhängig davon, ob das Persönliche Budget bewilligt oder abgelehnt wird.
6.3 Die Rückzahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Abschluss des Verfahrens bzw. nach Bestätigung der vollständigen Mitwirkung. Sollte der Antrag aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt werden, behält sich Pflegekreuz das Recht vor, die Sicherheitsleistung einzubehalten.
7. Haftung
7.1 Pflegekreuz haftetnur bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzungwesentlicher Vertragspflichten.
1.2 Keine Haftungbesteht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.
1.3 Eine Haftungfür die Entscheidung der Behörden über die Bewilligung des PersönlichenBudgets besteht nicht.
8. Datenschutz
8.1 Pflegekreuz verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.Nähere Informationen sind derDatenschutzerklärung zu entnehmen.
9. Kündigung
9.1 Der Vertragkann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
9.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigemGrund bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt deutsches Recht.
10.2 Gerichtsstand ist derSitz der Pflegekreuz GmbH in Berlin.
10.3 Sollten einzelneBestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen unberührt.